Wir freuen uns Ihnen Ausgabe 2/2015 von "mehr-als-recht", dem Mandantenmagazin des H&P Kanzleiverbundes, zur Verfügung stellen zu können. Diese steht ab sofort für Sie unter www.mehr-als-recht.com bereit.
Der Gebäudeversicherer, der für die Kosten der Schadensbeseitigung nach einem Brand aufgekommen ist, kann keinen Rückgriff gegen die Arbeitnehmerin eines in dem Gebäude ansässigen gewerblichen Mieters nehmen, auch wenn diese den Brand in der Teeküche außerhalb der Arbeitszeit fahrlässig verursacht hat...